PROFITIPPS

Frühzeitig beginnen.

Profitipps Vorsorgen

Auch wenn es für einen jungen Menschen manchmal schwer nachzuvollziehen ist: Beginnen Sie frühzeitig mit Ihrer Altersvorsorge. Vom ersten Gehalt gleich einen Teilbetrag für das Alter zurück zu legen tut weh – wo doch die Konsumwünsche noch so groß sind. Es lohnt aber, denn das Leben macht auch in späteren Jahren deutlich mehr Spaß, wenn die finanzielle Freiheit groß ist.

Inflation einkalkulieren.

Die Inflation sorgt für eine geringere Kaufkraft des gesparten Geldes in der Zukunft. Wer an die Altersvorsorge denkt, sollte deshalb auch Immobilien- und anderes Sachvermögen aufbauen.

Inflation einkalkulieren.

Die Inflation sorgt für eine geringere Kaufkraft des gesparten Geldes in der Zukunft. Wer an die Altersvorsorge denkt, sollte deshalb auch Immobilien- und anderes Sachvermögen aufbauen.

Besteuerung beachten.

Renten werden zunehmend erst bei ihrer Auszahlung besteuert. Welche Steuersätze dann gelten, ist heute vollkommen offen. Dies sollte bei der Altersvermögensplanung berücksichtigt werden.

Möglichkeiten zur Vererbung und zum Hinterbliebenenschutz klären.

Wer nicht nur sein Alter sondern auch seine Nachkommen absichern möchte, sollte bei jedem Altersvorsorgevertrag klären, ob seine Ansprüche vererbbar sind – und mit welchen Mitteln Hinterbliebene geschützt werden können.

Versorgungsausgleich im Scheidungsfall beachten.

Eine Scheidung ist schmerzhaft – und teuer. Rentenansprüche unterliegen grundsätzlich wie jedes Vermögen dem Versorgungsausgleich im Scheidungsfall. Das heißt, die während der Ehezeit erworbenen Ansprüche werden zwischen den Partnern aufgeteilt.

Zertifizierung von Riester-Produkten prüfen.

Nicht jede als Riester-Produkt angepriesene Altersvorsorge hält, was sie verspricht. Die staatlichen Zulagen werden eventuell nicht gewährt oder zurückgefordert. Wer auf eine Zertifizierung achtet, ist auf der sicheren Seite.

Vor Abschluss einer Basisrente Steuerberater konsultieren.

Der sinnvolle Abschluss einer Basisrente ist an so viele Voraussetzungen gebunden, dass es Sinn macht, zuvor einen Steuerberater zu konsultieren.

Überschussbeteiligung

Vorsorgesparer sollten die aktuelle Überschussbeteiligung nicht überbewerten. Die langfristige Finanzkraft ist entscheidend.