ALTERSVORSORGEFORMEN
Die gesetzliche Rente ist die Basis der Altersvorsorge. Doch meist reicht sie schon heute nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Zusätzliche Versorgung ist deshalb nötig. Dafür bieten viele Unternehmen eine betriebliche Altersvorsorge an, und auch der Staat fördert durch Programme wie Riester- oder Basisrente die eigenen Sparbemühungen. Die Unternehmen sind verpflichtet, manche Formen der zusätzlichen Altersvorsorge zu unterstützen, wie etwa die Entgeltumwandlung. Bietet der Arbeitgeber von sich aus keine betriebliche Altersvorsorge an, sollten sich Arbeitnehmer offensiv nach den Möglichkeiten erkundigen. Darüber hinaus kann eine private Altersvorsorge aufgebaut werden – sei es durch eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung.
RENTENVERSICHERUNG
Private Rentenversicherungen sichern wie alle Rentenversicherungsverträge das so genannte „Langlebigkeitsrisiko“ ab. Das heißt, sie leisten ab einem bestimmten Zeitpunkt lebenslang regelmäßig Rentenzahlungen. Bis dahin funktionieren sie wie eine Art Sparplan, in den gleichmäßig oder auch einmalig eingezahlt wird.
Es wird zwischen zwei Formen der privaten Rentenversicherung unterschieden:
- Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung werden zunächst regelmäßig oder einmalig Beiträge eingezahlt. In der zweiten Phase zahlt der Versicherer dann eine kontinuierliche Rente aus – lebenslang, auch dann, wenn die eingezahlte Summe schon aufgebraucht ist.
- Bei der Sofortrente wird ein größerer Betrag auf einmal eingezahlt, der dann als lebenslange Rente ausgezahlt wird.
Grundsätzlich besitzt der Versicherte bei einer privaten Rentenversicherung ein Kapitalwahlrecht, auf das man bei Vertragsabschluss auch bestehen sollte. Die Versicherungssumme kann also auf einmal oder als Rente ausgezahlt werden. Diese Wahlmöglichkeit ist dann von Relevanz, wenn der Versicherte das Kapital nicht zur Altersversorgung verwenden möchte.

Die Rente besteht aus einem garantierten Teil und einem von den zukünftigen Erträgen (Überschussbeteiligung) abhängigen Teil. In der Auszahlungsphase hat der Versicherte meist die Wahl zwischen zwei Varianten:
- Die Rentenzahlung beginnt auf einem niedrigeren Niveau, kann im Laufe der Zeit durch die Überschussbeteiligung, also eine Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des Versicherers, nur steigen.
- Die Rentenzahlung beginnt auf einem höheren Niveau unter Einrechnung der zu erwartenden Überschüsse. Verfehlt die Versicherung diese Erwartungen jedoch, ist eine Reduzierung der Rente möglich. Die garantierte Rente bleibt jedoch als Untergrenze in unveränderter Höhe bestehen.

