ALTERSVORSORGEFORMEN
Die gesetzliche Rente ist die Basis der Altersvorsorge. Doch meist reicht sie schon heute nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Zusätzliche Versorgung ist deshalb nötig. Dafür bieten viele Unternehmen eine betriebliche Altersvorsorge an, und auch der Staat fördert durch Programme wie Riester- oder Basisrente die eigenen Sparbemühungen. Die Unternehmen sind verpflichtet, manche Formen der zusätzlichen Altersvorsorge zu unterstützen, wie etwa die Entgeltumwandlung. Bietet der Arbeitgeber von sich aus keine betriebliche Altersvorsorge an, sollten sich Arbeitnehmer offensiv nach den Möglichkeiten erkundigen. Darüber hinaus kann eine private Altersvorsorge aufgebaut werden – sei es durch eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung.
Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rente und die anderen Systeme der 1. Schicht bilden grundsätzlich den Grundstock der Altersvorsorge. Arbeitnehmer sind grundsätzlich pflichtversichert, auch während Kindererziehungszeiten und während des Bezugs von Arbeitslosen- oder Krankengeld.
Das System der gesetzlichen Rente fußt auf dem so genannten Generationenvertrag. Dabei handelt es sich um eine Umlagefinanzierung: Beitragszahler kommen für die Renten der aus dem Arbeitsleben ausgeschiedenen auf und erwerben damit den Anspruch auf die eigene Rente. Ein Beitragszahler zahlt also nicht für seine eigene Rente in die Rentenversicherung ein, sondern für die Rente der heutigen Rentner. Geld, das heute eingezahlt wird, wird auch grundsätzlich heute ausgegeben. Durch den demografischen Wandel – es gibt immer weniger Einzahler und immer mehr Rentenbezieher – stößt dieser Generationenvertrag jedoch mittlerweile an seine Grenzen.
Die Höhe der gesetzlichen Rente berechnet sich nach der so genannten Rentenformel. Sie berücksichtigt die persönliche Beitragshöhe, die Dauer der Beitragszahlung und die allgemeine Lohnentwicklung. Auch Kindererziehungszeiten, ein soziales oder ökologisches Jahr und andere anrechenbare Zeiten, wie etwa Pflegezeiten, werden mit eingerechnet. Bei der Auszahlungshöhe spielt auch das Renteneintrittsalter eine Rolle, denn wer frühzeitig in Rente geht, zahlt weniger ein und muss mit Abschlägen leben. Wird vom Rentenniveau gesprochen, handelt es sich immer um die Rente eines beispielhaften Standardrentners: Er leistet 45 Jahre lang auf den bundesdurchschnittlichen Verdienst Beiträge zur Rentenversicherung und erhält dafür derzeit rund 1.230 Euro Rente monatlich, wenn er mit 65 Jahren in den Ruhestand geht. Wie hoch die eigenen Rentenansprüche sind, kann bei der Deutschen Rentenversicherung erfragt werden. Die künftige Entwicklung der gesetzlichen Rente zu beurteilen, ist kaum möglich – die Politik spielt dabei eine große Rolle. Grundsätzlich sorgt der demografische Wandel aber dafür, dass immer weniger erwerbstätige Menschen für eine steigende Anzahl an Rentnern aufkommen müssen. Dass das Rentenniveau im Alter daher tendenziell sinken wird, scheint eine logische Folge zu sein.

