ALTERSVORSORGEFORMEN

Die gesetzliche Rente ist die Basis der Altersvorsorge. Doch meist reicht sie schon heute nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Zusätzliche Versorgung ist deshalb nötig. Dafür bieten viele Unternehmen eine betriebliche Altersvorsorge an, und auch der Staat fördert durch Programme wie Riester- oder Basisrente die eigenen Sparbemühungen. Die Unternehmen sind verpflichtet, manche Formen der zusätzlichen Altersvorsorge zu unterstützen, wie etwa die Entgeltumwandlung. Bietet der Arbeitgeber von sich aus keine betriebliche Altersvorsorge an, sollten sich Arbeitnehmer offensiv nach den Möglichkeiten erkundigen. Darüber hinaus kann eine private Altersvorsorge aufgebaut werden – sei es durch eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung.

Gesetzliche Rente
Betriebsrente
Riesterrente
Rüruprente
Private Rentenversicherung
Kapitallebensversicherung

BASISRENTE (SO GENANNTE „RÜRUPRENTE“)

Sie ist eine steuerlich begünstigte Altersvorsorgeform. Prinzipiell steht die Basisrente allen Bürgern offen, besonders interessant ist sie aber für Freiberufler und Selbständige. Die Basisrente lohnt sich durch Steuervorteile in der Ansparphase auch für Top-Verdiener und Sparer, die anstatt regelmäßiger Raten hohe Einmalzahlungen leisten wollen.

Die Steuervergünstigungen gelten für höhere Beträge als bei der Riester-Rente: Bei Alleinstehenden sind es bis zu 20.000 Euro, für Ehepaare bis zu 40.000 Euro. Von dieser Summe können Versicherte 72 Prozent im Jahr 2011 als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz kontinuierlich auf 100 Prozent an. Von den oben genannten Höchstbeiträgen sind jedoch Beiträge zu anderen Versorgungen der 1. Schicht – also beispielsweise auch der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rente – abzuziehen. Bei geschäftsführenden Gesellschaftern sind unter Umständen Besonderheiten zu beachten. Auch Basisrenten sind in der Ansparphase Hartz-IV-sicher und nicht pfändbar.

Vorteile und Nachteile der Basisrente

Weiterhin ist bei der Basisrente zu beachten, dass sie nicht vererblich ist. Der Wert des Vertrages fällt beim Tod des Rentenempfängers der Versichertengemeinschaft zu. Lediglich für Ehepartner und Kinder bis 25 Jahre kann ein Hinterbliebenenschutz vereinbart werden. Außerdem ist ein Basisrentenvertrag nicht kündbar, die Bindung erfolgt also lebenslang. Es ist jedoch möglich, die Beitragszahlung auszusetzen. Die zu erwartende Rente ist dann jedoch vermindert. Ein Anbieterwechsel während der Einzahlungsphase ist laut Gesetzgeber zwar möglich, in der Realität jedoch von fast keinem Versicherer in den Verträgen vorgesehen.

Basisrente