GRUNDLAGEN DER KREDITFINANZIERUNG

Kreditgeber verleihen Geld nicht uneigennützig, sie verdienen an den Zinsen. Das Wort Zins stammt vom lateinischen census ab und bedeutet Vermögensschätzung. Es ist die Gebühr für die Nutzung eines fremden Gutes oder Geldes. Vor einer kreditfinanzierten Kauf- oder Investitionsentscheidung steht also die Überlegung, ob man sich einen Kredit leisten kann oder nicht.

Schritt 1: Selbsteinschätzung

Schritt 1: Selbsteinschätzung

Wer einen Kredit aufnehmen möchte, sollte zuerst für sich selbst definieren, ob er sich das Investment wirklich leisten kann. Dabei hilft die Beantwortung folgender Fragen: Wie teuer ist die Anschaffung inklusive aller Neben- und vor allem Folgekosten? Welche finanzielle Eigenleistung ist sofort möglich und wie hoch müsste der Kredit sein? Welche monatliche Rate ist über einen längeren Zeitraum finanzierbar? Wie sicher ist das regelmäßige Einkommen und welche anderen größeren Ausgaben stehen während der Kreditlaufzeit an, wie beispielsweise Mieterhöhung, Autoreparatur, etc.? Es müssen also die sicheren Einnahmen um alle fixen und variablen Ausgaben vermindert werden, um zu sehen, wie viel Geld für eine Anschaffung monatlich zur Verfügung steht.

Schritt 2: Kreditgeber wählen

Banken, Unternehmen und private Geldgeber stehen als potenzielle Kreditgeber zur Verfügung. Private Geldgeber lassen sich im Familien- und Freundeskreis des Kreditsuchenden finden. Auch im Internet gibt es Plattformen, die Kreditsuchende und private Kreditgewährende zusammenführen.

Die eigene Hausbank bietet Kredite für kleine und große Anschaffungen an. Sie hat meist ein langes und dementsprechend enges Verhältnis zum Kunden, kennt seine finanzielle Situation und kann die Sicherheit der Rückzahlung des Kredites verlässlich einschätzen – was zu vorteilhaften Kreditkonditionen führen kann.

Üblich ist auch der Konsumentenkredit, den alle größeren Kauf- und Autohäuser anbieten. Mit einfachen Ratenkrediten wird der Kaufpreis abgestottert. Als Sicherheit dient das Anschaffungsgut, das dem Kunden zwar bereits mit Abschluss des Kaufs zur Nutzung überlassen wird, rechtlich jedoch Eigentum des Verkäufers bleibt, bis der Kredit vollständig abbezahlt ist.

Relativ neu ist die Kreditsuche bei in der Öffentlichkeit kaum bekannten Instituten oder gänzlich unbekannten Privatpersonen im Internet: In vielen Fällen sind die zu zahlenden Zinsen hoch, die Verträge – insbesondere das Kleingedruckte – hart, der Verlust der als Sicherheit hinterlegten Güter keine Seltenheit. Auch die Seriosität und das Geschäftsgebaren des Gläubigers nicht zu kennen, schafft meist ein ungutes Gefühl.

Schritt 3: Prüfung der Kreditwürdigkeit

Hier spielen die Auskunfteien wie die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) eine große Rolle. Sie werden von kreditgewährenden Unternehmen getragen, die sich vor Kreditausfällen schützen wollen, indem sie die finanzielle Situation ihrer potenziellen Vertragspartner und deren Zahlungsmoral kennen. Negative Einträge bei der Schufa wie nicht bezahlte Schulden verhindern in aller Regel die Bereitstellung neuer Kredite. Wird dennoch ein Kredit gewährt, erhöht sich der geforderte Zins, da das Risiko für den Kreditgeber als größer eingeschätzt wird.

Ob ein Kredit gewährt wird, hängt aber auch von einem regelmäßigen Einkommen und den Sicherheiten ab, die ein potenzieller Schuldner vorweisen kann. Als Sicherheiten können Konten, Depots oder Wertgegenstände dienen, die mit einem gewissen Prozentsatz ihres objektiven Wertes beliehen werden können.

Schritt 4: Zinsregelung vereinbaren

Schritt 4: Zinsregelung vereinbaren

Wer einen Kredit aufnimmt, muss Zinsen zahlen. Die Zinshöhe ist, innerhalb enger Grenzen, Verhandlungssache. Ausschlaggebend sind das allgemeine Zinsniveau, die Darlehenssumme, die Zinsbindungsfrist, die Kreditart, die Qualität der gestellten Sicherheiten und die Bonität – Kreditwürdigkeit – des Antragstellers. Gelegentlich bestimmt auch das Verhandlungsgeschick die Zinslast, denn jeder Kreditgeber hat eine Zinsspanne, innerhalb derer er Kredite vergibt. Insbesondere bei großen Investitionssummen lohnt sich das Verhandeln, und sei es über Nachkommastellen. Auch die Höhe des Kredites im Verhältnis zum Beleihungswert der gestellten Sicherheit ist von Bedeutung für die Zinshöhe.

Ein Beispiel: Wer ein Haus kaufen möchte und dieses zu 100 Prozent finanziert, also den gesamten Kaufpreis als Kredit aufnimmt und dafür eine Grundschuld zugunsten des Kreditgebers einträgt, erhält schlechtere Konditionen als ein Kreditnehmer, der einen Kredit in Höhe von beispielsweise 60 Prozent des Grundschuldwertes aufnimmt und mit 40 Prozent Eigenkapital die Finanzierung stützt. Der Grund dafür ist einfach: Kommt ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann der Kreditgeber das Haus zwangsversteigern lassen und sich aus dem Erlös sein Geld zurückholen. Beträgt der Kredit 100 Prozent des Kaufpreises, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass der Zwangsversteigerungserlös die Schuld vollständig tilgt. Sind aber nur 60 Prozent des Kaufpreises fremdfinanziert, ist die Wahrscheinlichkeit wesentlich höher, dass beim Verkauf genügend Geld fließt, um die Ansprüche des Kreditgebers zu befriedigen. Dieses geringere Risiko beeinflusst die Zinshöhe für einen Kredit. Umso größer eine Kreditsumme ist, desto lukrativer ist es, verschiedene Kreditangebote zu vergleichen.

Für viele Kredite wird eine Zinsbindungsfrist vereinbart. Das ist der Zeitraum, für den der im Kreditvertrag bestimmte Zinssatz festgeschrieben ist. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist wird eine neue Zinsvereinbarung getroffen. Grundsätzlich lohnt es sich, in Niedrigzinsphasen lange Zinslaufzeiten zu vereinbaren. Aber Vorsicht: Umso länger die Kreditlaufzeit, desto teurer ist ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag – dann wird die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung als Gebühr erhoben. Kreditnehmer sollten sich über ihre Höhe vor Vertragsschluss im Klaren sein. In jedem Kreditvertrag sollten Sondertilgungsrechte für den Fall verhandelt werden, dass der Kreditnehmer frühzeitig zurückzahlen will oder muss.

Schritt 5: Modalitäten des Kreditvertrages klären

Jeder Kreditvertrag wird durch den Verwendungszweck bestimmt und regelt Art, Höhe und Laufzeit des Kredites. Zudem werden die Sicherheiten vereinbart und die Zinsen, Auszahlungssätze und Provisionen festgelegt. Auch Art und Zeitpunkt der Bereitstellung des Kredites sowie die Verwendung der Kreditsumme werden definiert sowie die Kündigungsmöglichkeiten, der Gerichtsstand und die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) vereinbart. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die ‚sonstigen Kreditbedingungen’, die dem Kreditgeber meist die Kreditüberwachung erleichtern und seine Position während der Kreditlaufzeit stärken. Bei Investitionskrediten von Unternehmen kann so ein Überwachungsmechanismus beispielsweise der Nachweis der vereinbarten Investitionen oder das regelmäßige Einreichen von Unterlagen zur Kreditverwendung sein. Ist der Vertrag verhandelt, erhält der Antragsteller eine Kreditzusage, die für Kreditnehmer und Kreditgeber bindend ist.

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