Finanzierungsformen
Wer einen Immobilienkredit aufnimmt, übernimmt eine Zins- und Tilgungsverpflichtung für meist sehr lange Zeit. Keine Frage: So ein Kredit muss gut überlegt sein und individuell angepasst werden. Denn wie eine optimale Finanzierung aussieht, hat viel mit dem allgemeinen Zinsniveau, der Persönlichkeit und den persönlichen – sich im Laufe der Zeit verändernden – Verhältnissen des Kreditnehmers zu tun. Wer sich die Entscheidung für oder gegen eine Kreditart erleichtern möchte, sollte sich einen Überblick über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Finanzierungsmodelle verschaffen.
Annuitätendarlehen
Der Standardkredit zur langfristigen Finanzierung von Immobilienkäufen ist das Annuitätendarlehen. Die durch den Kreditnehmer zu zahlende Rate besteht aus Zins und Tilgung und ist innerhalb des vereinbarten Zinsfestschreibungszeitraums gleich. Zu Beginn der Kreditlaufzeit ist der Tilgungsanteil in der Rate gering und der Zinsanteil hoch. Im Laufe der Kreditrückzahlung verschiebt sich das Verhältnis zu Gunsten der Tilgung. Bei Fälligkeit ist die Kreditschuld vollständig getilgt. Für den Kreditnehmer hat ein Annuitätendarlehen den Vorteil, dass er sich feste Raten über einen sehr langen Zeitraum sichert. Dies ist in Niedrigzinsphasen besonders vorteilhaft. Außerdem bedeutet die feste Rate eine verlässliche Kalkulationsgrundlage und einen Schutz vor höheren Belastungen durch veränderte Zinssätze. Diese Sicherheit hat aber natürlich auch ihren Preis: Die feste Rate begründet ein unkündbares Schuldverhältnis – der Kreditnehmer kommt nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig aus seinem Kreditvertrag heraus. Wer ein Annuitätendarlehen in Anspruch nimmt, sollte deshalb die Möglichkeit von Sondertilgungen in den Vertrag aufnehmen lassen. Dies entlastet auch für den Fall, dass das Zinsniveau deutlich sinkt: Eventuell ist es dann sinnvoll, den alten Kredit vorzeitig zu tilgen und einen neuen Kredit zu günstigeren Konditionen aufzunehmen. Aber Achtung: Bei der Kalkulation müssen alle anfallenden Gebühren, zum Beispiel auch die Vorfälligkeitsentschädigung, berücksichtigt werden.

