DIE BANKEN

Die Bankenlandschaft in Deutschland

Die Bankenlandschaft in Deutschland

In Deutschland gibt es drei verschiedene Arten von Kreditinstituten, die alle gemäß Kreditwesengesetz tätig sind und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt und kontrolliert werden.

Genossenschaftsbanken: Kreditgenossenschaften und genossenschaftliche Zentralbanken sind Kreditinstitute, die sich die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zur Aufgabe gemacht haben. Mitglied wird, wer Genossenschaftsanteile kauft. Genossenschaftsbanken sind – gemessen an der Zahl der angeschlossenen Institute – die größte Bankengruppe Deutschlands und profitieren somit von einem sehr dichten Filialnetz. Zu den Genossenschaftsbanken zählen hauptsächlich die Volks- und Raiffeisenbanken, aber auch die Kirchenbanken und berufsständische Institute wie die Deutsche Apotheker- und Ärztebank.

Öffentlich-rechtliche Institute

Öffentlich-rechtliche Institute: Zu ihnen gehören Sparkassen, Landesbanken und Spezialbanken. Während die Landesbanken die Hausbanken ihrer Bundesländer sind und vor allem Großkunden betreuen, sind die Sparkassen quasi Verkaufsstellen der Produkte der Landesbanken. Die Sparkassen gehören den Städten und Landkreisen. Sie verfolgen nicht primär das Ziel der Gewinnmaximierung. Vielmehr geht es um die Versorgung der heimischen Wirtschaft mit dem notwendigen Kapital für Wachstum und Stabilität. Die Gewinne sollen für das Gemeinwohl ausgegeben werden.

Als Spezialinstitute gelten Banken mit besonderem Auftrag. Einen solchen hat beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die mit vielen verschiedenen Fördertöpfen unter anderem für die finanzielle Unterstützung von Mittelstand, Existenzgründern, Wohnungsbau-, Energiespar- und Infrastrukturmaßnahmen zuständig ist.

Privatbanken: Neben den privaten Großbanken Deutsche Bank, Commerzbank und HypoVereinsbank gibt es auch kleinere Regional- und Spezialbanken sowie Zweigstellen ausländischer Banken. Sie betreuen vor allem Privat- und Geschäftskunden, verfügen in der Regel über ein weit verzweigtes, oft internationales Filialnetz und firmieren meist in der Form einer Aktiengesellschaft. Privatbankiers sind oftmals traditionsreiche, kleinere Kreditinstitute, die sich auf die Betreuung vermögender Privatkunden spezialisiert haben.

Allen drei Arten von Banken gemein sind die strengen Auflagen zur Einlagensicherung, die ihnen der Staat auferlegt und die sich die Banken selber gegeben haben. Einlagensicherung wird das Paket an Maßnahmen genannt, das das Kapital von Anlegern im Falle einer Zahlungsunfähigkeit ihres Kreditinstituts schützt. Die wichtigsten Instrumente der Einlagensicherung sind:

  • Strenge Eigenkapitalvorschriften
    Sie definieren die Höhe des Eigenkapitals, über das eine Bank verfügen muss, in Abhängigkeit von den Risiken, die sie eingegangen ist. So soll sichergestellt werden, dass das Institut immer ausreichend Vermögen besitzt, um die Einlagen seiner Kunden auszahlen zu können.
  • Haftung untereinander
    Meist gehören Banken zu einem größeren Konzern oder zu einer Bankengruppe. In diesen Gesellschaften bestehen zur weiteren Absicherung der Anlegergelder gegenseitige Haftungsübernahmeerklärungen, so beispielsweise auch bei den Sparkassen oder Genossenschaftsbanken.
  • Gesetzliche Einlagensicherung
    Seit dem Jahr 2010 sind EU-weit bei allen Banken Einlagen bis zu einer Summe von 100.000 Euro zu 100 Prozent gesichert – im Falle einer Banken-Insolvenz ist ihre vollständige Rückzahlung bis zu dieser Summe gesichert.
  • Einlagensicherungsfonds
    Ein zusätzliches, freiwilliges Mittel der Kreditinstitute zur Sicherung der Kundengelder sind die Einlagensicherungsfonds. Sie werden von verschiedenen Bankenverbänden getragen und von ihren Verbandsmitgliedern jährlich gespeist. Sollte ein Mitglied in die Insolvenz rutschen, sichert die Finanzkraft des jeweiligen Fonds die Einlagen der Kunden – oft in einer Höhe, die weit über die gesetzlich geforderte Versicherungssumme von 100.000 Euro hinausgeht.


Mehr als das Offensichtliche: Die Aufgaben der Banken

Banken sind in fast jeden wirtschaftlichen Vorgang eingebunden – und daraus entsteht eine erhebliche gesellschaftliche Verantwortung. Sie sammeln die Einlagen von Privatpersonen, Unternehmen und der öffentlichen Hand – und vergeben Kredite an diese Anspruchsgruppen. Zudem ist es Aufgabe der Banken, für einen reibungslosen Ablauf aller Geldtransfers zu sorgen. Sie sind also Dienstleister in Sachen Geld.

Banken sind sogenannter Finanzintermediär einer Volkswirtschaft. Als dieser haben sie vier Aufgaben. Diese sind:

  1. Losgrößentransformator, indem sie die relativ kleinen Spareinlagen vieler Menschen sammeln (Einlagenpool) und so dem Wunsch einiger weniger nach großen Krediten (Kreditpool) nachkommen.
  2. Fristentransformator, indem sie auf kurzfristige Spareinlagen kurzfristige Kredite vergeben und für längerfristige Anlagen längere Kreditlaufzeiten ermöglichen. Durch Poolbildung kann ein gewisser Teil kurzfristiger Anlagen auch langfristig verliehen werden. Dabei müssen Banken die Liquidität, die Erträge und die Möglichkeit einer Zinsveränderung während der verschiedenen Laufzeiten kontrollieren.
  3. Risikotransformator, indem sie dem Sicherheitsbedürfnis von Spareinlegern und dem Kreditbedürfnis samt Risikobereitschaft der Schuldner so nachkommen, dass beide Parteien Vertrauen in die Arbeit der Bank haben. Dies gelingt mit Hilfe eines verantwortungsvollen Geschäftsgebarens, der Haftung des Eigenkapitals der Bank, mit Poolbildung, Überwachung der Kredite und wertschützenden Verträgen.
  4. Geldschöpfer, indem sie dem Wirtschaftskreislauf Liquidität aus Zentralbankkrediten zur Verfügung stellen, die nur in begrenztem Umfang durch Einlagen gedeckt ist.

 

Die gesellschaftliche Verantwortung des Bankensektors liegt vor allem im sorgfältigen und klugen Umgang mit seinen volkswirtschaftlichen Funktionen. Denn: Bei einem Vertrauens- und Akzeptanzverlust der Branche gerät das gesamte Bankwesen in eine Schieflage und gefährdet Stabilität und Wachstum von Wirtschaft und Staat.

Geld steht für die individuelle Freiheit des Einzelnen, sich das Wirtschaftsgut anzuschaffen, das ihm gefällt. Der seriöse Umgang mit diesem Medium ist also oberstes Gebot für eine Bank.

Bankenkontrolle: Eine internationale Aufgabe

Bankenkontrolle: Eine internationale Aufgabe

Die staatliche Kontrolle der Banken dient der Stabilität des letztlich auf Vertrauen beruhenden Finanzsystems. Durch die Kontrolle soll gewährleistet werden, dass die Banken ihre wichtigsten Aufgaben jederzeit erfüllen können: Den sicheren, effizienten und kostengünstigen Transfer von Geld zwischen Staat, Wirtschaft und Haushalten.

Kontrolliert werden Gründung und Betrieb von Bankgeschäften. Da Banken international tätig sind, ergeben sich für sie immer wieder neue Geschäfts- und Investmentmöglichkeiten, deren Risiko über dem des traditionellen Bankgeschäfts liegt. Entsprechend wurden und werden die Kontrollmechanismen laufend angepasst. Dabei wird den Entscheidungsträgern in den Banken die alleinige Verantwortung für ihr Handeln nicht abgenommen. Lediglich die Rahmenbedingungen werden festgelegt. Zudem sind Kreditinstitute verpflichtet, ihre Bücher gegenüber den Aufsichtsbehörden zur Prüfung offenzulegen.

Als Aufsichtsbehörden dienen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin und die Deutsche Bundesbank. Die Deutsche Bundesbank ist 1957 aus der „Bank Deutscher Länder“ hervorgegangen. Sie ist die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Laut § 3 des Bundesbankgesetzes ist sie „…integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken.“ In diesem Sinne verfolgt sie die Geldpolitik des Eurosystems, sorgt für die Stabilität des Finanz- und Währungssystems, ist für das Funktionieren des Zahlungsverkehrs zuständig und beaufsichtigt die Banken.

Um die Risiken, die aus den Verflechtungen der internationalen Kapitalmärkte entstehen noch besser kontrollieren zu können, wurde am 1. Mai 2002 die BaFin gegründet. Sie ist eine Verschmelzung der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), den Wertpapierhandel (BAWe) und das Versicherungswesen (BAV). Ihr Sitz ist Frankfurt am Main und Bonn. Anders als die Bundesbank unterliegt diese Behörde der Kontrolle des Bundesministeriums der Finanzen. Sie agiert nur im öffentlichen Interesse und beaufsichtigt ihrerseits alle Bereiche des Finanzwesens in Deutschland. Ziel allen Handelns ist der Schutz des deutschen Finanzplatzes vor Instabilität und Verlust der Wettbewerbsfähigkeit.

Beide Institute setzen gemeinsam die Richtlinien der Europäischen Union um und wachen insbesondere über die Einhaltung der Eigenkapitalvorschriften in Bezug auf das vergebene Kreditvolumen einer Bank. Auf europäischer Ebene agiert die Europäische Bankenaufsicht (EBA), die Teil des Europäischen Finanzaufsichtssystems ESFS (European System of Financial Supervision) ist. Das mit circa 50 Mitarbeitern tätige Institut befindet sich in London, wurde im Januar 2011 gegründet und soll in Zeiten von Finanzmarktkrisen die Kapitallücke der europäischen Banken berechnen. Stellt die EBA einen Kapitalbedarf einer Bank fest, darf sie ihr Staatsgelder aufzwingen, um einen möglichen finanziellen Engpass gar nicht erst entstehen zu lassen.