Das ist die EU
Das EU-Parlament wird von der Bevölkerung eines jeden Landes auf 5 Jahre gewählt. Jedes Land stellt eine unterschiedliche Anzahl von Abgeordneten (siehe Tabelle).
Das Parlament stimmt im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens (Ministerrat und Parlament müssen abstimmen) über Gesetze ab, muss der Kommission bei der Ernennung des Präsidenten und bei völkerrechtlichen Verträgen zustimmen. Es entscheidet über rund die Hälfte der EU-Ausgaben, jedoch nicht über Agrarbeihilfen. Mit einer 2/3-Mehrheit kann das Parlament der Kommission das Misstrauen aussprechen. Der neue Verfassungsentwurf sieht vor, das Mitentscheidungsverfahren und das Haushaltsrecht zu Gunsten des Parlaments auszuweiten (Kompetenzerweiterung).
Anzahl der Sitze je Land |
1999-2004 |
2004-2007 |
2007-2009 |
Belgien |
25 | 24 | 24 |
Bulgarien |
- | - | 18 |
Zypern |
- | 6 | 6 |
Tschechische Republik |
- | 24 | 24 |
Dänemark |
16 | 14 | 14 |
Deutschland |
99 | 99 | 99 |
Griechenland |
25 | 24 | 24 |
Spanien |
64 | 54 | 54 |
Estland |
- | 6 | 6 |
Frankreich |
27 | 78 | 78 |
Ungarn |
- | 24 | 24 |
Irland |
15 | 13 | 13 |
Italien |
87 | 78 | 78 |
Lettland |
- | 9 | 9 |
Litauen |
- | 13 | 13 |
Luxemburg |
6 | 6 | 6 |
Malta |
- | 5 | 5 |
Niederlande |
31 | 27 | 27 |
Österreich |
21 | 18 | 18 |
Polen |
- | 54 | 54 |
Portugal |
25 | 24 | 24 |
Rumänien |
- | - | 36 |
Slowakei |
- | 14 | 14 |
Slovenien |
- | 7 | 7 |
Finnland |
16 | 14 | 14 |
Schweden |
22 | 19 | 19 |
Großbritannien |
87 | 78 | 78 |
Insgesamt |
626 |
732 |
786 |
Der Ministerrat stimmt über die Vorschläge der Kommission, meist mit qualifizierter Mehrheit oder im Mitentscheidungsverfahren (sowohl der Ministerrat, als auch das EU-Parlament müssen abstimmen) ab. Der Rat kann internationale Verträge selbständig abschließen. Je nach Fachgebiet setzt sich der Ministerrat aus den jeweiligen Fachministern der Mitgliedsstaaten zusammen, beispielsweise bei Umweltfragen die Umweltminister aller EU-Länder, bei Wirtschaftsangelegenheiten die Wirtschaftsminister, usw. Es gibt zwei Abstimmungsverfahren: Einstimmige Beschlüsse, bei denen alle Länder zustimmen müssen (jedes Land der EU hat eine Vetoposition) und Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit. Bei der qualifizierten Mehrheit ist zu beachten, dass die Mehrheit sowohl durch die mehrheitliche Anzahl der EU-Länder, als auch nach Stimmanteilen (jedes Land hat verschieden viele Stimmanteile) steht.
Der neue Verfassungsentwurf sieht ab November 2009 bei allen Abstimmungen eine qualifizierte Mehrheit nach EU-Ländern vor, die dann zusammen mindestens 60 % der EU-Bevölkerung repräsentieren muss.
Die Kommission schlägt dem Ministerrat und dem Parlament Gesetze und den Haushaltsentwurf vor. Sie führt den Haushaltsplan aus (dieser schreibt die Verteilung der Finanzmittel und deren Verwendung vor) und kontrolliert die (Mittel-)Verwendung der Fördergelder in den einzelnen Staaten. Die Kommission überwacht die Einhaltung der EU-Verträge und des Wettbewerbs innerhalb der EU.
Die Kommission besteht derzeit aus 20 Kommissaren (große Länder stellen zwei, kleine Länder stellen einen Kommissar). Der Kommissionspräsident wird vom Rat der EU vorgeschlagen und vom Parlament bestätigt. Er ernennt im Einvernehmen mit den Regierungen der Mitgliedsstaaten die anderen Mitglieder der Kommission, legt ihre Aufgabengebiete fest und kann diese auch wieder entziehen. Der Präsident leitet die Arbeitsgruppen und steht repräsentativ für die Entscheidungen der Kommission. [ Der neue Verfassungsentwurf ] sieht eine Verkleinerung der Kommission auf 15 stimmberechtigte Kommissare vor.
Der Rat der EU fällt Grundsatzentscheidungen (über politische Richtlinien und Vorgehensweisen) und entwirft die allgemeinen Leitlinen der EU. Der Ratspräsident vertritt die EU nach außen (zusammen mit der Kommission und dem Hohen Vertreter der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).
Der Rat setzt sich aus den Staats- & Regierungschefs der Mitgliedsstaaten zusammen (diese werden durch die jeweiligen Außenminister unterstützt). Ein Mitglied der Kommission sowie der Kommissionspräsident sind ebenfalls im Rat vertreten. Die Ratspräsidentschaft rotiert halbjährlich unter den EU-Ländern.
Der Rat findet Entscheidungen im Konsens und trifft sich mindestens ein mal pro Halbjahr. Der neue Verfassungsentwurf sieht vor, dass der Präsident für 2 1/2 Jahre gewählt wird und nur einmal wiedergewählt werden kann. Außerdem soll der Rat künftig vier mal im Jahr tagen, wobei die jeweiligen Fachminister und Kommissionsmitglieder teilnehmen können.
Derzeit werden die Entscheidungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) von den Mitgliedsstaaten einstimmig gefällt, wobei jedes Land eine Vetoposition besitzt. Die Leitlinien der GASP werden vom EU-Rat bestimmt. Wie diese umgesetzt werden, entscheidet der Rat der Außenminister. Auf internationalem Parkett wird die EU vom Ratspräsidenten, den Kommissionspräsidenten und dem Hohen Vertreter der GASP vertreten.
Der neue Verfassungsentwurf sieht ab 2009 die Vereinigung der Ämter des Außenkommissars und des Beauftragten der GASP zum EU-Außenminister vor. Dieser soll mit qualifizierender Mehrheit vom Rat der EU gewählt werden (die Ernennung bedarf der Zustimmung des Kommissionspräsidenten) und zugleich Vizepräsident der EU-Kommission werden.
Die wesentlichen Punkte des Verfassungsentwurfs: