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10 Grundsätze der Europäischen Gesellschaft (SE)

Nach 30-jähriger Verhandlungs- und Ausarbeitungszeit ist die Europäische Gesellschaft, auch "Societas Europeae" (SE), endlich Wirklichkeit geworden, was eine Reihe von Vorteilen und neue Möglichkeiten, künftig Geschäfte abzuwickeln, mit sich bringt. Durch diese neue Gesellschaftsform werden grenzüberschreitende Fusionen erleichtert und Buchhaltungs- und Managementstrukturen überschaubarer gemacht. Im Rahmen dieser Gesellschaftsform kann Arbeitern, die ein wirtschaftliches Interesse an der Zukunft der Gesellschaft haben, ein höheres Maß an Mitbestimmung gewährt werden.

1. Definition der Europäischen Gesellschaft (SE)
Die Bildung einer Europäischen Gesellschaft erleichtert den Handel innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, da im Rahmen der Europäischen Gesellschaft künftig Niederlassungen überall in der EU in Beachtung nur einer einzigen, konsistenten Rechtsordnung eingetragen werden können. Unternehmenseigentümer erhalten dadurch bestimmte Handelsvorteile und finanzielle Anreize. Im Zuge der Europäischen Gesellschaft werden zudem die Beschränkungen, die entstehen, wenn mit verschiedenen Rechtssystemen und Handelsvorschriften gearbeitet wird, verringert. Unternehmen, die mit dem Schema der Europäischen Gesellschaft gegründet werden, werden formell mit der lateinischen Bezeichnung als "Societas Europeae" für Europäische Gesellschaft und in der Europäischen Union als "SE" bezeichnet.

2. Der Grund für die Entstehung der Europäischen Gesellschaft
Diese Gesellschaftsform bringt die individuellen Vorschriften der Mitgliedstaaten unter Europäischem Gesellschaftsrecht in Übereinstimmung, was sie von den vielen Gesetzessammlungen zu Gesellschaftsbestimmungen und -systemen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten bestehen, unterscheidet. Durch die Europäische Gesellschaft wird es Firmen in EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, in der EU unter einer einzigen Rechtsordnung zu operieren. Das heißt mit anderen Worten, dass die SE aus den verschiedenen Richtlinien aller Mitgliedstaaten die besten herausnimmt, wobei Management-, Bestimmungs- und Compliance-Richtlinien gestrafft werden, um den Handel zu fördern und die Verwaltungskosten zu senken.

3. Gründung einer Europäischen Gesellschaft
SEs können nicht wie andere Gesellschaftsformen als solches gegründet werden. Nur bestehende Unternehmen, die bereits innerhalb der EU Handel betreiben, können in eine SE umgewandelt werden. Für die Gründung einer SE stehen folgende vier Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Gründung durch Verschmelzung von zwei bereits existierenden Unternehmen aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten
  • Gründung einer Holding-SE , die mit zwei oder mehr bereits innerhalb der EU existierenden Aktiengesellschaften registriert ist
  • Umwandlung einer Aktiengesellschaft, die in einem anderen Mitgliedsstaat seit mindestens zwei Jahren eine Niederlassung hat
  • Gründung einer Tochter-SE von verschiedenen Gesellschaften, die ihren Firmensitz in mindestens zwei unterschiedlichen EU-Staaten haben

4. Vorteile einer Europäischen Gesellschaft
Die Gründung von Tochterunternehmen/niederlassungen oder einer Holding unter Einhaltung verschiedener Rechtsordnungen kann augrund unterschiedlicher Bestimmungen in den Mitgliedstaaten kostenintensiv sein und sich hinsichtlich organisatorischer Aspekte schwierig gestalten. Durch die Gründung einer SE kann ein Unternehmen jetzt Verwaltungs- und Prozesskosten sowie einige der Ausgaben einsparen, die früher Teil des zwischen-europäischen Handels waren, ähnlich wie die Einheitswährung den grenzüberschreitenden Handel optimiert hat. Unternehmen können nun unter einem Dach bleiben und gleichzeitig EU-weit zusätzliche Niederlassungen behalten. Unter einer einheitlichen Regie werden sich Unternehmen schnell und effizient umstrukturieren, ihre Prozesskosten verringern und, was noch wichtiger ist, unter einem einzigen, länderübergreifenden Verwaltungssystem innerhalb der Europäischen Union arbeiten können.

5. Eintragung von Europäischen Gesellschaften
Eine Einschränkung hinsichtlich der Eintragung besteht darin, dass eine Europäische Gesellschaft ihre eingetragene Niederlassung am selben Ort wie ihre Hauptverwaltung haben muss. Das Unternehmen kann diese Hauptverwaltungen jedoch innerhalb der EU leicht verlegen, ohne den vorherigen Sitz des Unternehmens auflösen zu müssen. Mit anderen Worten heißt das, dass es für ein Unternehmen nicht notwendig ist, Geschäfte aufzulösen in einem Land, und sie in einem anderen Land wiedereinzugliedern, wenn es seinen Sitz in ein anderes Mitgliedsland verlegen möchte.

Die Einzelheiten der Eintragung oder Auflösung einer SE müssen im Amtsblatt der EG veröffentlicht werden.

6. Kapitalbeschränkungen der Europäischen Gesellschaften
Eine Europäische Gesellschaft muss ein Mindestkapital von EUR 120.000 haben. Wenn es in einem EU-Mitgliedsstaat erforderlich ist, dass ein Unternehmen über mehr als EUR 120.000 Kapital verfügen muss, gilt diese größere Summe für die SE, die in diesem Mitgliedsstaat eingetragen ist.

7. Belegschaftsbeteiligung
Das Statut der Europäischen Gesellschaft schreibt vor, dass die Belegschaftsbeteiligung in Angelegenheiten der strategischen Entwicklung und der Überwachung des Unternehmens notwendig ist. Das heißt mit anderen Worten, dass Arbeitnehmer ein Mitspracherecht in Angelegenheiten haben, die ihr Verhältnis zum Unternehmen direkt betreffen.
Folgende Schemata werden vorgeschlagen, damit SEs diese Anforderung erfüllen:

  • die Bildung einer getrennten Vereinigung, die Arbeitnehmer vertritt
  • Vertretung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
  • Erstellung eines Leitbildes, dass sowohl von Arbeitnehmern als auch Managern vereinbart wird
Für jedes dieser Schemata müssen Arbeitnehmervertreter ausreichend finanzielle Mittel erhalten, um im Auftrag der Arbeitnehmer zu handeln.

8. Betriebliche Altersvorsorge
Das Statut enthält keine Vorschriften über betriebliche Altersvorsorge. Es wurde jedoch bereits ein Vorschlag für eine mögliche einheitliche Altersvorsorgeregelung für die EU unterbreitet.

9. Steuervorschriften
Hier verhält es sich ähnlich wie bei den Steuervorschriften, die für multinationale Unternehmen gelten, d.h. die SE unterliegt den Steuervorschriften des Landes, in dem das Unternehmen eingetragen ist, sowie den Steuervorschriften in allen Mitgliedstaaten, wo sie Betriebsstätten haben.

10. Buchhaltungsmethoden für SEs
SEs sind verpflichtet, jährliche Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Jahresberichte zu erstellen. SEs müssen gegebenenfalls auch einen konsolidierten Jahresabschluss aufstellen. Andere Aspekte einschließlich Abwicklung, Auflösung, Insolvenz und Zahlungseinstellungen werden durch nationale Vorschriften geregelt.

Auf den folgenden Websites erhalten Sie weitere Informationen zur Europäischen Gesellschaft und zur Gründung Ihrer eigenen Europäischen Gesellschaft:

Institute of Chartered Accountants ( England & Wales)
Informative Sammlung von Links und Journalen zu SE-Vorschriften
www.icaew.co.uk

Europäisches Parlament
Fact Sheet zum Gesellschaftsrecht
www.europarl.eu.int

Europa
Statut der Europäischen Gesellschaft
europa.eu.int

PriceWaterhouseCoopers
Vorteile einer Europäischen Gesellschaft
www.nl.pwc.com

See Europe
Arbeitermitbestimmung in der Europäischen Gesellschaft
www.seeurope-network.org

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