10 Grundsätze der Europäischen Gesellschaft (SE)
Nach 30-jähriger Verhandlungs- und Ausarbeitungszeit ist die Europäische Gesellschaft, auch "Societas Europeae" (SE), endlich Wirklichkeit geworden, was eine Reihe von Vorteilen und neue Möglichkeiten, künftig Geschäfte abzuwickeln, mit sich bringt. Durch diese neue Gesellschaftsform werden grenzüberschreitende Fusionen erleichtert und Buchhaltungs- und Managementstrukturen überschaubarer gemacht. Im Rahmen dieser Gesellschaftsform kann Arbeitern, die ein wirtschaftliches Interesse an der Zukunft der Gesellschaft haben, ein höheres Maß an Mitbestimmung gewährt werden.
1. Definition der Europäischen Gesellschaft (SE)
Die Bildung einer Europäischen Gesellschaft erleichtert den Handel
innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, da im Rahmen der Europäischen
Gesellschaft künftig Niederlassungen überall in der EU in Beachtung nur
einer einzigen, konsistenten Rechtsordnung eingetragen werden können.
Unternehmenseigentümer erhalten dadurch bestimmte Handelsvorteile und
finanzielle Anreize. Im Zuge der Europäischen Gesellschaft werden zudem
die Beschränkungen, die entstehen, wenn mit verschiedenen
Rechtssystemen und Handelsvorschriften gearbeitet wird, verringert.
Unternehmen, die mit dem Schema der Europäischen Gesellschaft gegründet
werden, werden formell mit der lateinischen Bezeichnung als "Societas
Europeae" für Europäische Gesellschaft und in der Europäischen Union
als "SE" bezeichnet.
2. Der Grund für die Entstehung der Europäischen Gesellschaft
Diese Gesellschaftsform bringt die individuellen Vorschriften der
Mitgliedstaaten unter Europäischem Gesellschaftsrecht in
Übereinstimmung, was sie von den vielen Gesetzessammlungen zu
Gesellschaftsbestimmungen und -systemen, die in den einzelnen
Mitgliedstaaten bestehen, unterscheidet. Durch die Europäische
Gesellschaft wird es Firmen in EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, in der EU
unter einer einzigen Rechtsordnung zu operieren. Das heißt mit anderen
Worten, dass die SE aus den verschiedenen Richtlinien aller
Mitgliedstaaten die besten herausnimmt, wobei Management-, Bestimmungs-
und Compliance-Richtlinien gestrafft werden, um den Handel zu fördern
und die Verwaltungskosten zu senken.
3. Gründung einer Europäischen Gesellschaft
SEs können nicht wie andere Gesellschaftsformen als solches gegründet
werden. Nur bestehende Unternehmen, die bereits innerhalb der EU Handel
betreiben, können in eine SE umgewandelt werden. Für die Gründung einer
SE stehen folgende vier Möglichkeiten zur Verfügung:
4. Vorteile einer Europäischen Gesellschaft
Die Gründung von Tochterunternehmen/niederlassungen oder einer Holding
unter Einhaltung verschiedener Rechtsordnungen kann augrund
unterschiedlicher Bestimmungen in den Mitgliedstaaten kostenintensiv
sein und sich hinsichtlich organisatorischer Aspekte schwierig
gestalten. Durch die Gründung einer SE kann ein Unternehmen jetzt
Verwaltungs- und Prozesskosten sowie einige der Ausgaben einsparen, die
früher Teil des zwischen-europäischen Handels waren, ähnlich wie die
Einheitswährung den grenzüberschreitenden Handel optimiert hat.
Unternehmen können nun unter einem Dach bleiben und gleichzeitig
EU-weit zusätzliche Niederlassungen behalten. Unter einer einheitlichen
Regie werden sich Unternehmen schnell und effizient umstrukturieren,
ihre Prozesskosten verringern und, was noch wichtiger ist, unter einem
einzigen, länderübergreifenden Verwaltungssystem innerhalb der
Europäischen Union arbeiten können.
5. Eintragung von Europäischen Gesellschaften
Eine Einschränkung hinsichtlich der Eintragung besteht darin, dass eine
Europäische Gesellschaft ihre eingetragene Niederlassung am selben Ort
wie ihre Hauptverwaltung haben muss. Das Unternehmen kann diese
Hauptverwaltungen jedoch innerhalb der EU leicht verlegen, ohne den
vorherigen Sitz des Unternehmens auflösen zu müssen. Mit anderen Worten
heißt das, dass es für ein Unternehmen nicht notwendig ist, Geschäfte
aufzulösen in einem Land, und sie in einem anderen Land
wiedereinzugliedern, wenn es seinen Sitz in ein anderes Mitgliedsland
verlegen möchte.
Die Einzelheiten der Eintragung oder Auflösung einer SE müssen im Amtsblatt der EG veröffentlicht werden.
6. Kapitalbeschränkungen der Europäischen Gesellschaften
Eine Europäische Gesellschaft muss ein Mindestkapital von EUR 120.000
haben. Wenn es in einem EU-Mitgliedsstaat erforderlich ist, dass ein
Unternehmen über mehr als EUR 120.000 Kapital verfügen muss, gilt diese
größere Summe für die SE, die in diesem Mitgliedsstaat eingetragen ist.
7. Belegschaftsbeteiligung
Das Statut der Europäischen Gesellschaft schreibt vor, dass die
Belegschaftsbeteiligung in Angelegenheiten der strategischen
Entwicklung und der Überwachung des Unternehmens notwendig ist. Das
heißt mit anderen Worten, dass Arbeitnehmer ein Mitspracherecht in
Angelegenheiten haben, die ihr Verhältnis zum Unternehmen direkt
betreffen.
Folgende Schemata werden vorgeschlagen, damit SEs diese Anforderung erfüllen:
8. Betriebliche Altersvorsorge
Das Statut enthält keine Vorschriften über betriebliche Altersvorsorge.
Es wurde jedoch bereits ein Vorschlag für eine mögliche einheitliche
Altersvorsorgeregelung für die EU unterbreitet.
9. Steuervorschriften
Hier verhält es sich ähnlich wie bei den Steuervorschriften, die für
multinationale Unternehmen gelten, d.h. die SE unterliegt den
Steuervorschriften des Landes, in dem das Unternehmen eingetragen ist,
sowie den Steuervorschriften in allen Mitgliedstaaten, wo sie
Betriebsstätten haben.
10. Buchhaltungsmethoden für SEs
SEs sind verpflichtet, jährliche Bilanzen, Gewinn- und
Verlustrechnungen sowie Jahresberichte zu erstellen. SEs müssen
gegebenenfalls auch einen konsolidierten Jahresabschluss aufstellen.
Andere Aspekte einschließlich Abwicklung, Auflösung, Insolvenz und
Zahlungseinstellungen werden durch nationale Vorschriften geregelt.
Auf den folgenden Websites erhalten Sie weitere Informationen zur Europäischen Gesellschaft und zur Gründung Ihrer eigenen Europäischen Gesellschaft:
Institute of Chartered Accountants ( England & Wales)
Informative Sammlung von Links und Journalen zu SE-Vorschriften
www.icaew.co.uk
Europäisches Parlament
Fact Sheet zum Gesellschaftsrecht
www.europarl.eu.int
Europa
Statut der Europäischen Gesellschaft
europa.eu.int
PriceWaterhouseCoopers
Vorteile einer Europäischen Gesellschaft
www.nl.pwc.com
See Europe
Arbeitermitbestimmung in der Europäischen Gesellschaft
www.seeurope-network.org